ÜBER UNS
 
 
  ADRESSE
  Interessengemeinschaft AZ-Weinheim e.V.
  Hauptstraße 44
  55232   Alzey
  KONTAKT
  Telefon:
  06731 / 4 14 82
  Mobil:
  E-Mail:
  info@ig-weinheim.de
  
 
 
  WEB
  Homepage: www.ig-weinheim.de
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Interessengemeinschaft
  Az-Weinheim e.V.
 
  
 
 
  
WILLKOMMEN
 
 
  
VORSTAND
 
 
 
 
  
 
 
 
  
Der Weg führt zum Ziel
  Aus einem Projekt entsteht ein neuer Verein
  Einige   
  Monate   
  beschäftigte   
  sich   
  die  
  Arbeitsgruppe   
  "SWR1   
  Night   
  Fever 
  Party"   
  mit   
  der   
  Vorbereitung   
  der   
  beliebten   
  Veranstaltung.   
  Dabei   
  wurde 
  festgestellt,  
  dass  
  Weinheim  
  mehr  
  solcher  
  kulturellen  
  Highlights,  
  wie  
  z.  
  B. 
  Musikbands,  
  Musicalaufführungen,  
  Comedy  
  oder  
  Theater  
  eine  
  Plattform 
  bieten   
  könnte.   
     
  In   
  die   
  Überlegungen   
  wurde   
  als   
  Ziel   
  einbezogen,   
  das 
  Dorfleben  
  zu  
  bereichern  
  und  
  gleichzeitig  
  Gewinne  
  zu  
  erwirtschaften,  
  die 
  gemeinnützig  
  eins  
  zu  
  eins  
  direkt  
  dem  
  Ortsteil  
  zu  
  Gute  
  kommen  
  sollten. 
  Eine   
  dringende   
  Notwendigkeit,   
  denn   
  wie   
  wir   
  alle   
  wissen,   
  sind   
  die 
  öffentlichen   
  Kassen   
  mehr   
  als   
  geleert.   
  Für   
  Veranstaltungen   
  wie   
  die 
  Weinheimer    
  Kerb    
  und    
  zusätzliche   
  Anschaffungen    
  steht    
  außer    
  dem 
  Allernotwendigsten   
  kaum   
  Geld   
  zur   
  Verfügung.   
  Mit   
  der   
  Gründung   
  des 
  Vereins   
  "Interessengemeinschaft  
  AZ   
  -   
  Weinheim   
  e.V."   
  kurz   
  "IGW"   
     
  am 
  13.05.2015,    
  wollen    
  wir    
  hier    
  entgegenwirken.    
  Wie    
  in    
  der    
  Satzung 
  festgeschrieben,  
  wird  
  die  
  "IGW"  
  den  
  Ortsteil  
  Weinheim  
  insbesondere  
  bei 
  der   
  Förderung   
  und   
  Erhaltung   
  des   
  dörflichen   
  Gemeinschaftslebens   
  und 
  Brauchtums  
  und  
  der  
  Verschönerung  
  des  
  Ortsteils  
  finanziell  
  unterstützen, 
  einmal  
  durch  
  die  
  Mitgliederbeiträge  
  und  
  zum  
  Anderen  
  durch  
  die  
  schon 
  genannten  
  kulturellen  
  Veranstaltungen.  
  Zum  
  Selbstverständnis  
  des  
  Vereins 
  gehört    
  die    
  garantierte    
  Mitgliedschaft    
  des/der    
  jeweils    
  amtierenden 
  Ortsvorstehers(in)  
  im  
  Vorstand,  
  was  
  eine  
  enge  
  Zusammenarbeit  
  mit  
  der 
  Ortsverwaltung  
  gewährleisten  
  soll.  
  Das  
  erste  
  Projekt  
  in  
  diesem  
  Jahr  
  war 
  die Durchführung der SWR1 Party in der Riedbachhalle.
  In  
  der  
  Gründungsversammlung  
  wurde  
  Gernot  
  Loos  
  zum  
  1.  
  Vorsitzenden, 
  zum  
  2.  
  Vorsitzenden  
  Daniel  
  Kramm,  
  zur  
  Schriftführerin  
  Sonja  
  Bloß  
  und  
  zum 
  Kassierer  
  Uwe  
  Baldauf  
  gewählt.  
  Dem  
  erweiterten  
  Vorstand  
  gehören  
  an: 
  Dieter    
  Bloß,    
  Michael    
  Baatsch    
  und    
  Uwe    
  Frey.    
  Die    
  Kassenprüfung 
  übernehmen  
  Walter  
  Kramm  
  und  
  Martin  
  Baatsch.  
  Insgesamt  
  ein  
  schlagkräftiges  
  Team,  
  das  
  in  
  verschiedenen  
  Gremien  
  wie  
  Ortsbeirat,  
  der  
  Dorfzeitungsredaktion  
  “de-
  Schnauzer”, in der Männergruppe „Alde Schnauzer“, und einiges mehr, im Ort bereits ehrenamtlich tätig ist.
  Außerhalb  
  der  
  Durchführung  
  kultureller  
  Veranstaltungen  
  möchte  
  sich  
  die  
  IGW  
  als  
  Einzelprojekt  
  dem  
  "Alten  
  Wasserhaus"  
  auf  
  dem  
  Mandelberg  
  widmen.  
  Hierzu  
  ist 
  geplant  
  das  
  Gelände  
  zu  
  entbuschen,  
  Sitzgelegenheiten  
  zu  
  errichten  
  und  
  die  
  Pflege  
  der  
  gesamten  
  Anlage  
  zu  
  übernehmen.  
  Seit  
  01.11.2015  
  ist  
  die  
  IGW  
  Pächter  
  der 
  gesamten Anlage. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. 
 
 
  
Entwicklung
 
 
 
  
Gernot Loos
 
 
  
Uwe Baldauf
 
 
  
Daniel Kramm
 
 
  
Michael Baatsch
 
 
  
Sonja Bloß
 
 
  
Uwe Frey
 
 
  
Dieter Bloß
 
 
  In  
  der  
  Jahreshauptversammlung  
  am  
  15.03.2016  
  beschließen  
  die  
  Mitglieder 
  der   
  IGW,   
  die   
  Gründung   
  einer   
  Abteilung   
  „Alde   
  Schnauzer“.   
  Die   
  „Alden 
  Schnauzer“  
  sind  
  eigentlich  
  kein  
  Verein.  
  Alle  
  Arbeiten  
  werden  
  ehrenamtlich 
  durchgeführt.  
  Unter  
  anderem  
  wird  
  von  
  deren  
  Mitgliedern  
  der  
  „Weinausschank 
  auf  
  dem  
  Dorfplatz"  
  organisiert  
  und  
  durchgeführt.  
  Um  
  eine  
  ordnungsgemäße 
  steuerliche   
  Abrechnung   
  der   
  Einnahmen   
  vornehmen   
  zu   
  können,   
  war   
  die 
  Gründung  
  eines  
  eigenen  
  Vereins  
  bzw.  
  die  
  Eingliederung  
  in  
  einen  
  bereits 
  bestehenden Verein zwingend erforderlich.
  Die  
  Geschichte  
  „Die  
  Alde  
  Schnauzer“  
  begann  
  im  
  September  
  2014,  
  beim 
  Männerfrühschoppen  
  am  
  Kerbemontag.  
    
  Der  
  neu  
  gewählte  
  Ortsvorsteher 
  Uwe   
  Frey   
  bat   
  erstmals   
  die   
  rüstigen   
  Rentner   
  zu   
  einem   
  wiederkehrenden 
  Treffen.  
  Er  
  appellierte  
  dabei,  
  sich  
  zum  
  Wohle  
  der  
  Gemeinde  
  Weinheim  
  zu 
  engagieren.  
  Sein 
  Appell  
  blieb  
  nicht  
  ungehört.  
  Es  
  fanden  
  sich  
  viele,  
  insgesamt 
  18  
  Bürger,  
  die  
  sich  
  durchaus  
  tatkräftig  
  für  
  die  
  Gemeinde  
  einsetzen  
  wollten. 
  Beim    
  ersten   
  Treffen    
  gaben    
  sie    
  sich    
  bereits    
  den    
  Namen:    
  „Die   
  Alde 
  Schnauzer“.   
  Bei   
  einer   
  Ortsbegehung   
  wurden   
  gemeinsam   
  die   
  Projekte 
  festgelegt, denen man sich annehmen wollte.
  Zwar  
  mangelt  
  es  
  einzelnen  
  Teammitgliedern  
  nicht  
  an  
  Lebensjahren,  
  dafür 
  bringen   
  sie   
  jedoch   
  reichlich   
  Lebenserfahrung   
  und   
  eine   
  gehörige   
  Portion 
  Können  
  mit.  
  Damit  
  und  
  mit  
  viel  
  Kreativität  
  leisteten  
  sie  
  für  
  das 
  Allgemeinwohl 
  bereits  
  in  
  kürzester  
  Zeit  
  sehr  
  viel.  
  Quer  
  durch  
  Weinheim  
  sind  
  die  
  Früchte  
  ihrer 
  Arbeit  
  zu  
  erkennen.  
  Im  
  Vorstand  
  der  
  IGW  
  ist  
  die 
  Abteilung  
  „Die 
  Alde  
  Schnauzer“  
  immer 
  mit zwei Vertretern vertreten. Die Stellvertreter der Abteilung werden durch ihre Mitglieder gewählt.
  Kontaktaufnahme mit den „Alde Schnauzer“ 
  alde-schnauzer@ig-weinheim.de
  
 
 
  
Der Verein wird erweitert
 
 
  Die „Alde Schnauzer“ bilden eigene Abteilung in der IGW
 
 
 
  Gernot Loos
  1. Vorsitzender
  Geboren 1961 in Alzey. Von Beruf 
  Informationselektroniker. IT - Spezialist für 
  Bankencomputersysteme Großbanken. Seit Mai 2014 
  ehrenamtlich tätig als Mitglied im Ortsbeirat Alzey - 
  Weinheim und als Redaktionsmitglied im 
  “de schnauzer” - Team der Weinheimer Dorfzeitung. 
   
 
 
  Sonja Bloß
  Schriftführerin
  Geb. 1959 in Mauchenheim, Sekretärin und 
  Familienmanagerin. Ehrenamtlich tätig als 
  Redaktionsmitglied im „de Schnauzer“ Team, derzeit aktiv 
  beteiligt am Neuaufbau „Silberschnauzer Ü63“.
 
 
  Uwe Baldauf
  Kassierer
  Geboren im Mai 1957 in Alzey, verheiratet. Polizeibeamter 
  in Alzey, eingesetzt im Bezirksdienst für die Stadt Alzey 
  und die Stadtteile. Seit 2014 ehrenamtlich tätig als 
  Mitglied im Ortsbeirat Alzey-Weinheim und Vertreter des 
  amtierenden Ortsvorstehers.
   
 
 
 
  Renate Baldauf
  Beisitzerin
  Geboren 1953 in Alzey.
  Oma und Rentnerin 
 
 
  Dieter Bloß
  Beisitzer
  Geb. 1958 in Weinheim, gelernter Elektriker, tätig bei der 
  Energieversorgung Alzey. Seit 35 Jahren ehrenamtliches 
  Mitglied des Ortsbeirates, Derzeit aktiv beim Aufbau eines 
  Weinheimer Museums.
 
 
 
  Joachim Abel
  „Alde Schnauzer“
  Geboren 1953. Von Beruf Kfz.-Meister. Seit 1983 
  Bankangestellter und zuletzt im IT Bereich tätig. Seit 
  01.Dezmber 2015 Rentner und seit Anfang bei den „Alde 
  Schnauzer“.
 
 
  Karl-Heinz Birkenstock
  „Alde Schnauzer“
  Geboren am 22.April 1950. Beruf Radio- und 
  Fernsehtechniker. Selbstständig und seit 1982 mit 
  Zentralwerkstatt. Mitbegründer der Gruppe Pro 
  Weinheim. Aufbau der Weinkirche.  Seit Anfang bei den 
  „Alde Schnauzer“.
 
 
 
  Uwe Frey
  Beisitzer
  Geboren am 25.Februar 1955. Von 1961 - 1969 Grund - 
  und Hauptschule Weinheim. Ausbildung zum Betonstein 
  und Terrazzohersteller im elterlichen Betrieb. 
  Meisterprüfung 1981. Danach Geschäftsführer der Willy 
  Frey GmbH. Vorsitzender des KMV Weinhein seit 1992. In 
  verschiedenen Gremien der kath. Kirchengemeinde 
  St.Gallus aktiv. 2014 am 25. Mai Wahl zum Ortsvorsteher. 
  Familienstand: Verheiratet, 3 Kinder und 5 Enkel.
 
 
  
Gemeinsam stark für Weinheim
  Möchten Sie die in der Vereinssatzung festgeschriebenen Ziele und das Engagement der IGW unterstützen? Dann würden wir uns 
  sehr über eine aktive oder auch passive Mitgliedschaft in unserem Verein freuen. Mit nur 12,00 €/Jahr Mitgliedsbeitrag können Sie 
  schon helfen, großes für Weinheim zu bewirken. Wie bereits erwähnt, jeder Euro kommt dem Ort und damit allen Bürgern zu gute. 
 
 
  
Vereinssatzung
 
 
  
§ 1 (Name und Sitz)
  Der Verein führt den Namen "Interessengemeinschaft AZ - Weinheim" e.V.
  Der Sitz des Vereins ist:  Auf den 50 Morgen 18, 55232 Alzey - Weinheim.
  Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
 
 
  
§ 2 (Geschäftsjahr) 
  Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 
 
 
  
§ 3 (Zweck des Vereins) 
  Der Verein ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein von 
  Bürger/innen des Stadtteils Alzey-Weinheim sowie Personen, die sich den 
  Belangen dieses Stadtteiles verbunden fühlen. Die Satzungszwecke sind:
  1.
  Die Förderung von Kunst und Kultur. Dies wird verwirklicht 
  insbesondere durch die Durchführung kultureller Veranstaltungen 
  wie z. Bsp.  Musik- und Comedyveranstaltungen, Konzerte, 
  Theateraufführungen oder Lesungen.
  2.
  Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. Dies wird 
  verwirklicht insbesondere durch finanzielle Unterstützung beim 
  Aufbau und der Unterhaltung des Dorfmuseums.
  3.
  Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Dies wird verwirklicht 
  insbesondere durch finanzielle Unterstützung beim Aufbau und der 
  Unterhaltung eines Jugendraumes, sowie durch finanzielle 
  Unterstützung beim Aufbau und der Unterhaltung eines 
  Mehrgenerationenraumes.
  4.
  Die Förderung der Denkmalpflege:  Dies wird verwirklicht 
  insbesondere durch die Patenschaft und Pflege für das "Alte 
  Wasserhaus" auf dem Mandelberg
 
 
  
§ 4 (Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung) 
  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke 
  im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 
  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie 
  eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die 
  satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine 
  Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch 
  Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch 
  unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
 
  
§ 5 (Erwerb der Mitgliedschaft)
  Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen 
  werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den 
  Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die 
  keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die 
  Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. Dem 
  Aufnahmegesuch eines finanzkräftigen Bewerbers wird nicht stattgegeben, 
  wenn zu befürchten ist, dass durch seine Mitgliedschaft die ideelle Tätigkeit 
  der übrigen Mitglieder des Vereins herabgesetzt würde. Die Mitgliedschaft 
  kann aktiv oder fördernd sein. 
  Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag Personen, die sich in 
  besonderer Art und Weise um den Verein verdient gemacht haben, zu 
  Ehrenmitgliedern erklären. Auch die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist 
  möglich. Hierzu bedarf es der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der 
  Mitgliederversammlung.
 
 
  
§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) 
  Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der 
  juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung 
  gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die 
  schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils 
  zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 
  Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe 
  sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die 
  Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von 
  mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. 
  Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die 
  Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den 
  Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen 
  des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme 
  durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines 
  ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der 
  gerichtlichen Entscheidung. 
 
 
  
§ 7 (Beiträge) 
  Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Mitgliedsbeiträge 
  werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes 
  vorgeschlagen und beschlossen. Die Beiträge sind grundsätzlich im Voraus 
  zu entrichten und zwar zum Zeitpunkt des Beitritts in den Verein und 
  fortlaufend im Abstand von jeweils 365 Kalendertagen.
  Aus besonderen Gründen kann der Vorstand eine Beitragsermäßigung 
  bzw. eine Beitragsbefreiung für einzelne Mitglieder beschließen.
 
 
  
§ 8 (Organe des Vereins) 
  Organe des Vereins sind
  •
  die Mitgliederversammlung
  •
  der Vorstand
  Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand gemäß § 26 
  BGB und einem erweiterten Vorstand.
  Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem
  •
  ersten Vorsitzenden
  •
  zweiten Vorsitzenden
  •
  Schriftführer
  •
  Kassierer
  Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, nach § 26 BGB, vertreten den Verein 
  gemeinsam.  
  Der erweiterte Vorstand besteht aus
  •
  Die Anzahl der Beisitzer/Beisitzerinnen kann zwischen ein und 
  sechs Mitgliedern betragen. Die genaue Anzahl wird von der 
  Mitgliederversammlung für die jeweilige Amtsperiode festgelegt.
  •
  zusätzlich aus je zwei gewählten Stellvertretern einer Abteilung
  •
  Der jeweils amtierende Ortsvorsteher erhält einen Sitz im 
  erweiterten Vorstand ohne Stimmrecht ( kooptiert ). Er kann jedoch 
  auf Wunsch durch Wahl,  von der Mitgliederversammlung,  in den 
  erweiterten Vorstand mit Stimmrecht gewählt werden,  
  vorausgesetzt er ist auch Mitglied im Verein.
  § 9 (Mitgliederversammlung)
  Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren 
  Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, 
  Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, 
  Wahl der Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren 
  Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, 
 
 
  
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über 
  Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie 
  weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem 
  Gesetz ergeben. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine 
  ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen 
  Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der 
  Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
  Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist 
  von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. 
  Die Einladung erfolgt per E-Mail.  Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse 
  haben, werden per Brief eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die 
  Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das 
  Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die 
  letzte, dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse bzw. Anschrift 
  gerichtet war.
  Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis zum 
  angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der 
  Versammlung bekanntzumachen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, 
  über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die 
  den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung 
  zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung 
  beschlossen werden.
  Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der 
  erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. 
  Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder 
  für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt 
  werden. Ein persönlich anwesendes Mitglied darf maximal drei 
  Fremdstimmen vertreten.
  Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen 
  Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur 
  mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen 
  werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer 
  Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll 
  anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu 
  unterzeichnen ist.
 
 
  
§ 10 (Vorstand) 
  Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Er wird mit einfacher 
  Mehrheit für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung 
  gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Vorstandsmitglieder können nur 
  Mitglieder des Vereins werden.
  Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand ein 
  weiteres Mitglied des Vereins mit der kommissarischen Wahrnehmung der 
  Geschäfte bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung betrauen. 
  Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und 
  außergerichtlich.
  Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
  Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als 
  Vorstand. 
  § 11 (Kassenprüfung) 
  Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit wird der 
  Legislaturperiode des von der Mitgliedschaft gewählten Vorstandes 
  angepasst. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. 
  Wiederwahl ist zulässig.
 
 
  § 12 (Abteilungen) 
  1.
  Der Verein gliedert sich in Abteilungen. Neue Abteilungen können 
  mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes gebildet 
  werden.
  2.
  Die Abteilungen sollen sich an den Veranstaltungen des Vereins 
  beteiligen. Bei Bedarf haben sie ihren Beitrag zur Aufgabenerfüllung 
  des Gesamtvereins zu leisten.
  3.
  Jede Abteilung wird durch zwei Stellvertreter im Vorstand vertreten
  4.
  Die Stellvertreter einer Abteilung müssen vom geschäftsführenden 
  Vorstand bestätigt werden.
  5.
  Ist die Funktion eines Stellvertreters einer Abteilung unbesetzt, so 
  kann der geschäftsführende Vorstand eine entsprechende 
  kommissarische Besetzung vornehmen. Diese bleibt so lange im 
  Amt, bis eine Neubesetzung in einer Abteilungsversammlung erfolgt.
  6.
  Die Stellvertreter einer Abteilung werden durch ihre Mitglieder 
  gewählt. Wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der IGW. 
  Eine Niederschrift über die Wahl der Stellvertreter ist beim Vorstand 
  einzureichen.  
  7.
  Die Abteilungen können im Rahmen dieser Satzung eine 
  Abteilungsordnung beschließen. Sie wird von der 
  Abteilungsversammlung beschlossen und bedarf der Genehmigung 
  durch den geschäftsführenden Vorstand. Gleiches gilt für 
  bestehende Abteilungsordnungen. Soweit Abteilungsordnungen 
  nicht oder nur teilweise im Einklang mit der Satzung stehen, sind sie 
  im Ganzen nichtig.
  8.
  Abteilungen besitzen kein eigenständiges Vermögen und/oder 
  Eigentum und können dieses auch nicht erwerben oder durch 
  entsprechende Mittelverwendung bilden. Die Abteilungen sind 
  berechtigt, den ihnen vom geschäftsführenden Vorstand 
  zugebilligten Etat sowie eventuelle Sonderbeiträge in eigener 
  Verantwortung zu verwalten. Spenden oder sonstige Finanzmittel, 
  die zweckgebunden für eine Abteilung bestimmt sind, fließen der 
  Abteilung in voller Höhe zu.
  
§ 13 (Auflösung des Vereins) 
  Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes – 
  soweit dadurch die Gemeinnützigkeit verloren geht - fällt das Vermögen 
  des Vereins primär an:
  Hospizverein Dasein e.V. Alzey
  Kreuznacher Str. 7 - 9
  55232 Alzey
  oder dem rechtlichen Nachfolger der/die es nur für gemeinnützige Zwecke 
  verwenden darf.
  Alzey - Weinheim, den 15.03.2016
 
 
 
  
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  Sie bitte auf das nebenstehende 
  Symbol.
 
 
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  Mitgliedsantrag    ( Muster )
  Interessengemeinschaft 
  AZ -
   Weinheim 
  e.V.
  Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben, der Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V.
  beizutreten. Dazu müssen Sie bitte noch das folgende Formular vollständig ausfüllen.  
   
  PERSONENDATEN
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  Vorname:
   
  Straße:
            Nr.:
  PLZ:
            Ort:
   
  Telefon:
            Mobiltelefon:
  E-Mail:
     
  MITGLIEDSBEITRAG:       ( bitte ankreuzen / ggf. ausfüllen )
  Geburtsdatum:
  Normalbeitrag 12,00 € / Jahr             ( Stand 05 / 2015 )
  freiwilliger Beitrag     ____________     €/Jahr
  Zahlungsweise
   
   
  Lastschrifteinzug:
        
  Hiermit ermächtige ich die Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V. den Jahresbeitrag jährlich im Voraus zu Lasten meines Kontos bis 
  auf Widerruf einzuziehen:   (Entweder Kto.Nr. / Blz. oder IBAN / BIC)
  Kontonummer: 
  ____________________________________________
  Bankleitzahl: 
  ____________________________________________
  Kreditinstitut:
  ____________________________________________
  IBAN:
  ____________________________________________
  BIC:
  ____________________________________________
  _________________________
    ____________________
  _____________________
  Ort, Datum
                  Unterschrift Kontoinhaber
  Kontoinhaber (Druckbuchstaben)
  Beitrittserklärung
  Mit  
  dieser  
  Erklärung  
  trete  
  ich  
  der  
  Interessengemeinschaft  
  AZ  
  -
    
  Weinheim  
  e.V.
    
  bei.  
  Durch  
  den  
  Beitritt  
  entstehen  
  gegenüber  
  der  
  Interessengemeinschaft  
  AZ  
  -  
  Weinheim  
  e.V.  
  keinerlei  
  finanzielle, 
  materielle  
  sowie  
  sonstige  
  Forderungsansprüche.  
  Die  
  Mitgliedschaft  
  kann  
  jederzeit  
  ohne  
  Fristeinhaltung  
  gekündigt  
  werden.  
  Eine  
  Rückerstattung  
  von  
  bereits  
  gezahlten  
  Beträgen  
  ist  
  nicht 
  möglich. Der Vorstand der Interessengemeinschaft 
  AZ - 
  Weinheim 
  e.V. 
  behält sich das Recht vor, Mitglieder in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen. 
  _____________________________________________________
  Ort, Datum, Unterschrift  (Bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V.
  Tel. 06731 / 471 30 41
  Bankverbindung:
  Bankenname:  Volksbank Alzey-Worms eG
  Auf den 50 Morgen 18
  Mobil: 0176 / 55 00 71 70
  IBAN:
     
  DE17 5509 1200 0025 5830 00
  55232   Alzey
  BIC:
     
  GENODE61AZY
 
 
  
 
 
  Unten sehen Sie ein Muster des Mitgliedsantrages. Mitglied werden ist ganz einfach. Klicken Sie 
  auf neben stehendes Symbol, drucken Sie das Formular aus und senden Sie es anschließend 
  ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:
  Interessengemeinschaft AZ- Weinheim e.V.
  Auf den 50 Morgen 18
  55232 Alzey
  Sie können den Antrag auch gerne bei einem unserer Vorstandsmitglieder persönlich abgeben.
  Noch einfacher, Sie füllen den Antrag vollständig aus, unterschreiben ihn, scannen ihn ein und 
  senden uns den Antrag als PDF-Datei per eMail an folgende Mailadressse: info@ig-weinheim.de
  Wir würden uns sehr über Ihre Unterstützung freuen! Jeder Cent kommt Weinheim und seinen 
  Bürger/innen zu gute. 
  
 
  
 
 
  
Mitgliedschaft
 
 
  
Zum Downloaden und / oder 
  Abspeichern der Satzung klicken 
  Sie bitte auf das nebenstehende 
  Symbol.
 
 
  Hierfür benötigen Sie ggf. den 
  
  
 
 
  Michael Baatsch
  2. Vorsitzender
  Geboren am 06.04.1964 in Weinheim. Gelernter 
  Energieanlagenelektroniker, seit 1996 Elektrotechniker 
  Fachrichtung Energietechnik. Ehrenamtlich tätig im 
  Vorstand bei Pro Weinheim von 2001 bis 2011. 
  Ehrenamtlich tätig im Verwaltungsrat der kath. 
  Kirchengemeinde St. Gallus in Weinheim. 
  Gründungsmitglied des Narren-Club Weinheim.  Seit 2004 
  ehrenamtlich  tätig als Mitglied im Ortsbeirat Alzey - 
  Weinheim.
 
 
  
Vorstand Vereinsgründung 13.05.2015