ÜBER UNS
ADRESSE
Interessengemeinschaft AZ-Weinheim e.V.
Hauptstraße 44
55232 Alzey
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Telefon:
06731 / 4 14 82
Mobil:
E-Mail:
info@ig-weinheim.de
WEB
Homepage: www.ig-weinheim.de
Interessengemeinschaft
Az-Weinheim e.V.
WILLKOMMEN
Die Interessengemeinschaft AZ-Weinheim kurz IGW freut sich sehr über Ihren Besuch
SIE WOHNEN IN WEINHEIM UND FÜHLEN SICH WOHL?
SIE SIND DARAN INTERESSIERT DIE EINRICHTUNGEN IM ORT ZU UNTERSTÜTZEN BZW. NEUE MÖGLICHKEITEN ZU SCHAFFEN?
SIE BEGRÜSSEN ES, WENN DAS KULTURELLE ANGEBOT ERWEITERT UND DADURCH AUCH DIE KOMMUNIKATION UNTEREINANDER GEFÖRDERT WIRD?
DANN SCHAUEN SIE SICH UNSERE VORHABEN UND IDEEN AN………….
VORSTAND
Der Weg führt zum Ziel
Aus einem Projekt entsteht ein neuer Verein
Einige
Monate
beschäftigte
sich
die
Arbeitsgruppe
"SWR1
Night
Fever
Party"
mit
der
Vorbereitung
der
beliebten
Veranstaltung.
Dabei
wurde
festgestellt,
dass
Weinheim
mehr
solcher
kulturellen
Highlights,
wie
z.
B.
Musikbands,
Musicalaufführungen,
Comedy
oder
Theater
eine
Plattform
bieten
könnte.
In
die
Überlegungen
wurde
als
Ziel
einbezogen,
das
Dorfleben
zu
bereichern
und
gleichzeitig
Gewinne
zu
erwirtschaften,
die
gemeinnützig
eins
zu
eins
direkt
dem
Ortsteil
zu
Gute
kommen
sollten.
Eine
dringende
Notwendigkeit,
denn
wie
wir
alle
wissen,
sind
die
öffentlichen
Kassen
mehr
als
geleert.
Für
Veranstaltungen
wie
die
Weinheimer
Kerb
und
zusätzliche
Anschaffungen
steht
außer
dem
Allernotwendigsten
kaum
Geld
zur
Verfügung.
Mit
der
Gründung
des
Vereins
"Interessengemeinschaft
AZ
-
Weinheim
e.V."
kurz
"IGW"
am
13.05.2015,
wollen
wir
hier
entgegenwirken.
Wie
in
der
Satzung
festgeschrieben,
wird
die
"IGW"
den
Ortsteil
Weinheim
insbesondere
bei
der
Förderung
und
Erhaltung
des
dörflichen
Gemeinschaftslebens
und
Brauchtums
und
der
Verschönerung
des
Ortsteils
finanziell
unterstützen,
einmal
durch
die
Mitgliederbeiträge
und
zum
Anderen
durch
die
schon
genannten
kulturellen
Veranstaltungen.
Zum
Selbstverständnis
des
Vereins
gehört
die
garantierte
Mitgliedschaft
des/der
jeweils
amtierenden
Ortsvorstehers(in)
im
Vorstand,
was
eine
enge
Zusammenarbeit
mit
der
Ortsverwaltung
gewährleisten
soll.
Das
erste
Projekt
in
diesem
Jahr
war
die Durchführung der SWR1 Party in der Riedbachhalle.
In
der
Gründungsversammlung
wurde
Gernot
Loos
zum
1.
Vorsitzenden,
zum
2.
Vorsitzenden
Daniel
Kramm,
zur
Schriftführerin
Sonja
Bloß
und
zum
Kassierer
Uwe
Baldauf
gewählt.
Dem
erweiterten
Vorstand
gehören
an:
Dieter
Bloß,
Michael
Baatsch
und
Uwe
Frey.
Die
Kassenprüfung
übernehmen
Walter
Kramm
und
Martin
Baatsch.
Insgesamt
ein
schlagkräftiges
Team,
das
in
verschiedenen
Gremien
wie
Ortsbeirat,
der
Dorfzeitungsredaktion
“de-
Schnauzer”, in der Männergruppe „Alde Schnauzer“, und einiges mehr, im Ort bereits ehrenamtlich tätig ist.
Außerhalb
der
Durchführung
kultureller
Veranstaltungen
möchte
sich
die
IGW
als
Einzelprojekt
dem
"Alten
Wasserhaus"
auf
dem
Mandelberg
widmen.
Hierzu
ist
geplant
das
Gelände
zu
entbuschen,
Sitzgelegenheiten
zu
errichten
und
die
Pflege
der
gesamten
Anlage
zu
übernehmen.
Seit
01.11.2015
ist
die
IGW
Pächter
der
gesamten Anlage. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder.
Entwicklung
Gernot Loos
Uwe Baldauf
Daniel Kramm
Michael Baatsch
Sonja Bloß
Uwe Frey
Dieter Bloß
In
der
Jahreshauptversammlung
am
15.03.2016
beschließen
die
Mitglieder
der
IGW,
die
Gründung
einer
Abteilung
„Alde
Schnauzer“.
Die
„Alden
Schnauzer“
sind
eigentlich
kein
Verein.
Alle
Arbeiten
werden
ehrenamtlich
durchgeführt.
Unter
anderem
wird
von
deren
Mitgliedern
der
„Weinausschank
auf
dem
Dorfplatz"
organisiert
und
durchgeführt.
Um
eine
ordnungsgemäße
steuerliche
Abrechnung
der
Einnahmen
vornehmen
zu
können,
war
die
Gründung
eines
eigenen
Vereins
bzw.
die
Eingliederung
in
einen
bereits
bestehenden Verein zwingend erforderlich.
Die
Geschichte
„Die
Alde
Schnauzer“
begann
im
September
2014,
beim
Männerfrühschoppen
am
Kerbemontag.
Der
neu
gewählte
Ortsvorsteher
Uwe
Frey
bat
erstmals
die
rüstigen
Rentner
zu
einem
wiederkehrenden
Treffen.
Er
appellierte
dabei,
sich
zum
Wohle
der
Gemeinde
Weinheim
zu
engagieren.
Sein
Appell
blieb
nicht
ungehört.
Es
fanden
sich
viele,
insgesamt
18
Bürger,
die
sich
durchaus
tatkräftig
für
die
Gemeinde
einsetzen
wollten.
Beim
ersten
Treffen
gaben
sie
sich
bereits
den
Namen:
„Die
Alde
Schnauzer“.
Bei
einer
Ortsbegehung
wurden
gemeinsam
die
Projekte
festgelegt, denen man sich annehmen wollte.
Zwar
mangelt
es
einzelnen
Teammitgliedern
nicht
an
Lebensjahren,
dafür
bringen
sie
jedoch
reichlich
Lebenserfahrung
und
eine
gehörige
Portion
Können
mit.
Damit
und
mit
viel
Kreativität
leisteten
sie
für
das
Allgemeinwohl
bereits
in
kürzester
Zeit
sehr
viel.
Quer
durch
Weinheim
sind
die
Früchte
ihrer
Arbeit
zu
erkennen.
Im
Vorstand
der
IGW
ist
die
Abteilung
„Die
Alde
Schnauzer“
immer
mit zwei Vertretern vertreten. Die Stellvertreter der Abteilung werden durch ihre Mitglieder gewählt.
Kontaktaufnahme mit den „Alde Schnauzer“
alde-schnauzer@ig-weinheim.de
Der Verein wird erweitert
Die „Alde Schnauzer“ bilden eigene Abteilung in der IGW
Sonja Bloß
1. Vorsitzende
Geb. 1959 in Mauchenheim, Sekretärin und
Familienmanagerin, Ehrenamtlich tätig als
Redaktionsmitglied im „de-schnauzer“ Team, derzeit aktiv
beteiligt am Neuaufbau „Silberschnauzer Ü63“
Sonja Bloß
Schriftführerin
In Personalunion bis zur Mitgliederversammlung 2020/21.
Uwe Baldauf
Kassierer
Geboren im Mai 1957 in Alzey, verheiratet. Polizeibeamter
in Alzey, eingesetzt im Bezirksdienst für die Stadt Alzey
und die Stadtteile. Seit 2014 ehrenamtlich tätig als
Mitglied im Ortsbeirat Alzey-Weinheim und Vertreter des
amtierenden Ortsvorstehers.
Renate Baldauf
Beisitzerin
Geboren 1953 in Alzey.
Oma und Rentnerin
Dieter Bloß
Beisitzer
Geb. 1958 in Weinheim, gelernter Elektriker, tätig bei der
Energieversorgung Alzey. Seit 35 Jahren ehrenamtliches
Mitglied des Ortsbeirates, Derzeit aktiv beim Aufbau eines
Weinheimer Museums.
Joachim Abel
„Alde Schnauzer“
Geboren 1953. Von Beruf Kfz.-Meister. Seit 1983
Bankangestellter und zuletzt im IT Bereich tätig. Seit
01.Dezmber 2015 Rentner und seit Anfang bei den „Alde
Schnauzer“.
Karl-Heinz Birkenstock
„Alde Schnauzer“
Geboren am 22.April 1950. Beruf Radio- und
Fernsehtechniker. Selbstständig und seit 1982 mit
Zentralwerkstatt. Mitbegründer der Gruppe Pro
Weinheim. Aufbau der Weinkirche. Seit Anfang bei den
„Alde Schnauzer“.
Uwe Frey
Beisitzer
Geboren am 25.Februar 1955. Von 1961 - 1969 Grund -
und Hauptschule Weinheim. Ausbildung zum Betonstein
und Terrazzohersteller im elterlichen Betrieb.
Meisterprüfung 1981. Danach Geschäftsführer der Willy
Frey GmbH. Vorsitzender des KMV Weinhein seit 1992. In
verschiedenen Gremien der kath. Kirchengemeinde
St.Gallus aktiv. 2014 am 25. Mai Wahl zum Ortsvorsteher.
Familienstand: Verheiratet, 3 Kinder und 5 Enkel.
Gemeinsam stark für Weinheim
Möchten Sie die in der Vereinssatzung festgeschriebenen Ziele und das Engagement der IGW unterstützen? Dann würden wir uns
sehr über eine aktive oder auch passive Mitgliedschaft in unserem Verein freuen. Mit nur 12,00 €/Jahr Mitgliedsbeitrag können Sie
schon helfen, großes für Weinheim zu bewirken. Wie bereits erwähnt, jeder Euro kommt dem Ort und damit allen Bürgern zu gute.
Vereinssatzung
§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen "Interessengemeinschaft AZ - Weinheim" e.V.
Der Sitz des Vereins ist: Hauptstraße 44, 55232 Alzey - Weinheim.
Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 (Zweck des Vereins)
Der Verein ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein von
Bürger/innen des Stadtteils Alzey-Weinheim sowie Personen, die sich den
Belangen dieses Stadtteiles verbunden fühlen. Die Satzungszwecke sind:
1.
Die Förderung von Kunst und Kultur. Dies wird verwirklicht
insbesondere durch die Durchführung kultureller Veranstaltungen
wie z. Bsp. Musik- und Comedyveranstaltungen, Konzerte,
Theateraufführungen oder Lesungen.
2.
Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. Dies wird
verwirklicht insbesondere durch finanzielle Unterstützung beim
Aufbau und der Unterhaltung des Dorfmuseums.
3.
Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Dies wird verwirklicht
insbesondere durch finanzielle Unterstützung beim Aufbau und der
Unterhaltung eines Jugendraumes, sowie durch finanzielle
Unterstützung beim Aufbau und der Unterhaltung eines
Mehrgenerationenraumes.
4.
Die Förderung der Denkmalpflege: Dies wird verwirklicht
insbesondere durch die Patenschaft und Pflege für das "Alte
Wasserhaus" auf dem Mandelberg
§ 4 (Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 (Erwerb der Mitgliedschaft)
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen
werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die
keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die
Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. Dem
Aufnahmegesuch eines finanzkräftigen Bewerbers wird nicht stattgegeben,
wenn zu befürchten ist, dass durch seine Mitgliedschaft die ideelle Tätigkeit
der übrigen Mitglieder des Vereins herabgesetzt würde. Die Mitgliedschaft
kann aktiv oder fördernd sein.
Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag Personen, die sich in
besonderer Art und Weise um den Verein verdient gemacht haben, zu
Ehrenmitgliedern erklären. Auch die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist
möglich. Hierzu bedarf es der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der
Mitgliederversammlung.
§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der
juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung
gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die
schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils
zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe
sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die
Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von
mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die
Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den
Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen
des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme
durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines
ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der
gerichtlichen Entscheidung.
§ 7 (Beiträge)
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Mitgliedsbeiträge
werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes
vorgeschlagen und beschlossen. Die Beiträge sind grundsätzlich im Voraus
zu entrichten und zwar zum Zeitpunkt des Beitritts in den Verein und
fortlaufend im Abstand von jeweils 365 Kalendertagen.
Aus besonderen Gründen kann der Vorstand eine Beitragsermäßigung
bzw. eine Beitragsbefreiung für einzelne Mitglieder beschließen.
§ 8 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind
•
die Mitgliederversammlung
•
der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand gemäß § 26
BGB und einem erweiterten Vorstand.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem
•
ersten Vorsitzenden
•
zweiten Vorsitzenden
•
Schriftführer
•
Kassierer
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, nach § 26 BGB, vertreten den Verein
gemeinsam.
Der erweiterte Vorstand besteht aus
•
Die Anzahl der Beisitzer/Beisitzerinnen kann zwischen ein und
sechs Mitgliedern betragen. Die genaue Anzahl wird von der
Mitgliederversammlung für die jeweilige Amtsperiode festgelegt.
•
zusätzlich aus je zwei gewählten Stellvertretern einer Abteilung
•
Der jeweils amtierende Ortsvorsteher erhält einen Sitz im
erweiterten Vorstand ohne Stimmrecht ( kooptiert ). Er kann jedoch
auf Wunsch durch Wahl, von der Mitgliederversammlung, in den
erweiterten Vorstand mit Stimmrecht gewählt werden,
vorausgesetzt er ist auch Mitglied im Verein.
§ 9 (Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren
Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands,
Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,
Wahl der Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren
Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über
Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie
weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem
Gesetz ergeben. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine
ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der
Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist
von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Einladung erfolgt per E-Mail. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse
haben, werden per Brief eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die
Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das
Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die
letzte, dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse bzw. Anschrift
gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis zum
angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der
Versammlung bekanntzumachen. Anträge über die Abwahl des Vorstands,
über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die
den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung
zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung
beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder
für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt
werden. Ein persönlich anwesendes Mitglied darf maximal drei
Fremdstimmen vertreten.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur
mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen
werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer
Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
unterzeichnen ist.
§ 10 (Vorstand)
Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Er wird mit einfacher
Mehrheit für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung
gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Vorstandsmitglieder können nur
Mitglieder des Vereins werden.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand ein
weiteres Mitglied des Vereins mit der kommissarischen Wahrnehmung der
Geschäfte bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung betrauen.
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als
Vorstand.
§ 11 (Kassenprüfung)
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit wird der
Legislaturperiode des von der Mitgliedschaft gewählten Vorstandes
angepasst. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.
Wiederwahl ist zulässig.
§ 12 (Abteilungen)
1.
Der Verein gliedert sich in Abteilungen. Neue Abteilungen können
mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes gebildet
werden.
2.
Die Abteilungen sollen sich an den Veranstaltungen des Vereins
beteiligen. Bei Bedarf haben sie ihren Beitrag zur Aufgabenerfüllung
des Gesamtvereins zu leisten.
3.
Jede Abteilung wird durch zwei Stellvertreter im Vorstand vertreten
4.
Die Stellvertreter einer Abteilung müssen vom geschäftsführenden
Vorstand bestätigt werden.
5.
Ist die Funktion eines Stellvertreters einer Abteilung unbesetzt, so
kann der geschäftsführende Vorstand eine entsprechende
kommissarische Besetzung vornehmen. Diese bleibt so lange im
Amt, bis eine Neubesetzung in einer Abteilungsversammlung erfolgt.
6.
Die Stellvertreter einer Abteilung werden durch ihre Mitglieder
gewählt. Wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der IGW.
Eine Niederschrift über die Wahl der Stellvertreter ist beim Vorstand
einzureichen.
7.
Die Abteilungen können im Rahmen dieser Satzung eine
Abteilungsordnung beschließen. Sie wird von der
Abteilungsversammlung beschlossen und bedarf der Genehmigung
durch den geschäftsführenden Vorstand. Gleiches gilt für
bestehende Abteilungsordnungen. Soweit Abteilungsordnungen
nicht oder nur teilweise im Einklang mit der Satzung stehen, sind sie
im Ganzen nichtig.
8.
Abteilungen besitzen kein eigenständiges Vermögen und/oder
Eigentum und können dieses auch nicht erwerben oder durch
entsprechende Mittelverwendung bilden. Die Abteilungen sind
berechtigt, den ihnen vom geschäftsführenden Vorstand
zugebilligten Etat sowie eventuelle Sonderbeiträge in eigener
Verantwortung zu verwalten. Spenden oder sonstige Finanzmittel,
die zweckgebunden für eine Abteilung bestimmt sind, fließen der
Abteilung in voller Höhe zu.
§ 13 (Auflösung des Vereins)
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes –
soweit dadurch die Gemeinnützigkeit verloren geht - fällt das Vermögen
des Vereins primär an:
Hospizverein Dasein e.V. Alzey
Kreuznacher Str. 7 - 9
55232 Alzey
oder dem rechtlichen Nachfolger der/die es nur für gemeinnützige Zwecke
verwenden darf.
Alzey - Weinheim, den 15.03.2016
Zum Downloaden und / oder
Abspeichern der Satzung klicken
Sie bitte auf das nebenstehende
Symbol.
Hierfür benötigen Sie ggf. den
Mitgliedsantrag ( Muster )
Interessengemeinschaft
AZ -
Weinheim
e.V.
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben, der Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V.
beizutreten. Dazu müssen Sie bitte noch das folgende Formular vollständig ausfüllen.
PERSONENDATEN
Name:
Vorname:
Straße:
Nr.:
PLZ:
Ort:
Telefon:
Mobiltelefon:
E-Mail:
MITGLIEDSBEITRAG: ( bitte ankreuzen / ggf. ausfüllen )
Geburtsdatum:
Normalbeitrag 12,00 € / Jahr ( Stand 05 / 2015 )
freiwilliger Beitrag ____________ €/Jahr
Zahlungsweise
Lastschrifteinzug:
Hiermit ermächtige ich die Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V. den Jahresbeitrag jährlich im Voraus zu Lasten meines Kontos bis
auf Widerruf einzuziehen: (Entweder Kto.Nr. / Blz. oder IBAN / BIC)
Kontonummer:
____________________________________________
Bankleitzahl:
____________________________________________
Kreditinstitut:
____________________________________________
IBAN:
____________________________________________
BIC:
____________________________________________
_________________________
____________________
_____________________
Ort, Datum
Unterschrift Kontoinhaber
Kontoinhaber (Druckbuchstaben)
Beitrittserklärung
Mit
dieser
Erklärung
trete
ich
der
Interessengemeinschaft
AZ
-
Weinheim
e.V.
bei.
Durch
den
Beitritt
entstehen
gegenüber
der
Interessengemeinschaft
AZ
-
Weinheim
e.V.
keinerlei
finanzielle,
materielle
sowie
sonstige
Forderungsansprüche.
Die
Mitgliedschaft
kann
jederzeit
ohne
Fristeinhaltung
gekündigt
werden.
Eine
Rückerstattung
von
bereits
gezahlten
Beträgen
ist
nicht
möglich. Der Vorstand der Interessengemeinschaft
AZ -
Weinheim
e.V.
behält sich das Recht vor, Mitglieder in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen.
_____________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift (Bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V.
Tel. 06731 / 4 14 82
Bankverbindung:
Bankenname: Volksbank Alzey-Worms eG
Hauptstraße 44
Mobil:
IBAN:
DE17 5509 1200 0025 5830 00
55232 Alzey
BIC:
GENODE61AZY
Unten sehen Sie ein Muster des Mitgliedsantrages. Mitglied werden ist ganz einfach. Klicken Sie
auf neben stehendes Symbol, drucken Sie das Formular aus und senden Sie es anschließend
ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:
Interessengemeinschaft AZ- Weinheim e.V.
Hauptstraße 44
55232 Alzey
Sie können den Antrag auch gerne bei einem unserer Vorstandsmitglieder persönlich abgeben.
Noch einfacher, Sie füllen den Antrag vollständig aus, unterschreiben ihn, scannen ihn ein und
senden uns den Antrag als PDF-Datei per eMail an folgende Mailadressse: info@ig-weinheim.de
Wir würden uns sehr über Ihre Unterstützung freuen! Jeder Cent kommt Weinheim und seinen
Bürger/innen zu gute.
Eine Datenschutzerklärung nach DSGVO zur Mitgliedschaft steht im Moment leider noch nicht
online zur Verfügung, ist aber in Arbeit. Was den Datenschutz bei der IGW betrifft, können Sie
sich vorab schon einmal auf unserer Datenschutzseite (diese bezieht sich auf die Nutzung
unserer Internetseite) ansehen. Genau so ernst nehmen wir natürlich auch den Datenschutz
bezogen auf unsere Mitglieder.
Mitgliedschaft
Zum Downloaden und / oder
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Sie bitte auf das nebenstehende
Symbol.
Hierfür benötigen Sie ggf. den
Michael Baatsch
2. Vorsitzender
Geboren am 06.04.1964 in Weinheim. Gelernter
Energieanlagenelektroniker, seit 1996 Elektrotechniker
Fachrichtung Energietechnik. Ehrenamtlich tätig im
Vorstand bei Pro Weinheim von 2001 bis 2011.
Ehrenamtlich tätig im Verwaltungsrat der kath.
Kirchengemeinde St. Gallus in Weinheim.
Gründungsmitglied des Narren-Club Weinheim. Seit 2004
ehrenamtlich tätig als Mitglied im Ortsbeirat Alzey -
Weinheim.
Vorstand Vereinsgründung 13.05.2015